In Zeiten von Abhörskandalen durch Geheimdienste ist Datenschutz in aller Munde. Was aber leicht übersehen wird, sind die Datenschutzverletzungen die durch Firmen in der täglichen Arbeit geschehen.

 

Das Recht zu wissen, wer was von einer Person zu welchem Zweck speichert ist in Deutschland seit dem Volkszählungsgesetz 1983 durch das Bundesverfassungsgericht als Grundrecht anerkannt.

 

Viele Unternehmen verstoßen aber, oft aus Unwissenheit, gegen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) oder anderer Spezialbestimmungen, in denen datenschutzrechtliche Bestimmungen getroffen werden.

 

Datenschutz muss zunächst von jedem Unternehmen („Verarbeiter“) in eigener Verantwortung durchgeführt werden. Ein Mittel dazu ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Nach der §4f Abs. 1 BDSG bestimmt sich, unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen zur Bestellung einen Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist. So müssen z.B. Unternehmen mit weniger als 10 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, in der Regel keinen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dies wird aber leicht damit verwechselt, dass Firmen, die nicht diese Verpflichtung haben vom Datenschutz entbunden sind. Dem ist natürlich nicht so.

 

Gerade in diesen Unternehmen ist die Gefahr von Datenschutzverletzungen wesentlich höher und kann im Ernstfall zu Bußgeldern von bis zu 50.000 € bzw. 300.000 € führen. Dazu kommt noch das Risiko von Schadensersatzforderungen und bei schweren Verstößen auch von strafrechtlichen Konsequenzen.

 

Selbst bei Vergehen in einem geringeren Umfang bleibt für das Unternehmen auf jeden Fall ein nahezu irreparabler Imageschaden zurück.

 

An dieser Stelle wird kompetente Beratung erforderlich, die wir gerne in Form von Beratung bezüglich der Wirksamkeit Ihres Datenschutzes, der Übernahme der Position als externer Datenschutzbeauftragter oder in Form von Schulungen leisten.

 

Kontaktieren Sie uns bezüglich eines unverbindlichen Vorgesprächs mit einer ersten Bestandsaufnahme.

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